Fachgebiete
[Kurzbeschrieb ohne Fotos/Kontakte]
Die Unterstützung besitzt ein vielfältiges Angebot an Manpower für die Partnerorganisationen und bietet den Pionieren ein breites Spektrum an Spezialisten- und Weiterbildungsangeboten.
Die Pioniere sind Allrounder und verstehen sich in Trümmer- und Tiefenrettung, Instandstellungsarbeiten, Sicherungsarbeiten sowie der Unterstützung von Partnerorganisationen bei grossen Schadenereignissen in verschiedensten Bereichen. Pioniere müssen körperlich belastbar und handwerklich geschickt sein um die verschiedenen Pioniergeräte Fachgerecht einsetzen zu können. Zudem können sich Pioniere je nach Eignung in einer Spezialausbildung weiterbilden lassen oder Kaderfunktionen übernehmen.
Die Führungsunterstützung hilft dem Regionalen Führungsstab (RFS) bei der Bewältigung der Aufgaben bei Grossereignissen. Dazu stellt der Zivilschutz insbesondere Personal aus den Sachbereichen Lage, Telematik sowie der Logistischen Koordination zur Verfügung.
Der Sachbereich Lage unterstützt die Partnerorganisationen mit dem führen von Karten der Schadengebiete und der Verarbeitung und Weitergabe von Informationen auf allen verfügbaren Kommunikationswegen.
Die Angehörigen des Telematikzuges stellen das Kommunikationsnetz, innerhalb sowie ausserhalb der Organisation, auf und sind dabei ein Verbindungsglied zwischen den verschiedenen Organisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität, Technische Betriebe).
Bei Schadenereignissen und ausserordentlichen Lagen muss in erster Linie der gefährdeten oder hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, welche die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Schutzbedürftigen sicherstellen.
Die Betreuung ist auf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Personen ausgerichtet. Die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der schutzsuchenden Menschen soll unterstützt und gefördert werden. Zudem können sich Betreuer je nach Eignung in einer Spezialausbildung weiterbilden lassen oder Kaderfunktionen übernehmen.
Schutzmassnahmen bedeuten nicht nur einen enormen Anspruch an Logistik, sondern vor allem eine Herausforderung in menschlichen Beziehungen und deren Auswirkungen.
Unter den Begriff der Logistik fällt das Sicherstellen des Betriebs von Standorten, das Bereitstellen des Materials sowie die Verpflegung. Die Logistik ist aufgeteilt in die Unterbereiche SMT (Schutz, Material, Transport) und Versorgung. Die Infrastrukturwarte unterhalten die ihnen zugeteilten Schutzanlagen und die Materialwarte unterhalten das Material und die Fahrzeuge der Organisation. Der Bereich Versorgung ist verantwortlich für die Verpflegung von Einsatzkräften und Schutzsuchenden sowie die Verwaltung des Truppenhaushaltes. Der Bereich Logistik ist direkt dem Amt unterstellt. Den Angehörigen der Logistik stehen vielfältige Möglichkeiten für die Weiterbildung zur Verfügung.
Kulturgüterschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von (beweglichem) Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung oder sonstigem Verlust. Bei unbeweglichem Kulturgut wird der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet. Der rechtliche Kulturgutschutz umfasst eine Reihe von internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
Zu den Hauptaufgaben gehört die Sicherung der wichtigsten Kulturgüter. Die beweglichen und unbeweglichen Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, werden inventarisiert und dokumentiert. So können diese im Falle eines Grossereignisses gerettet und falls nötig wieder in Stand gestellt werden.
Die Angehörigen der PSK (Periodische Schutzraumkontrolle) kontrollieren jährlich die privaten und öffentlichen Schutzräume in den Gemeinden Biberist, Zuchwil, Lohn-Ammannsegg, Recherswil, Kriegstetten, Lüterswil-Gächliwil, Aeschi und Derendingen. Die Ausrüstung der PSK-Teams erlaubt die Behebung von kleineren Mängeln, sowie einen kleinen Unterhalt des Schutzraumes gleich Vorort. Sie beraten ferner die Eigentümer auch in den Bereichen Unterhalt, Bestückung und Werterhaltung der jeweiligen Schutzräume.
Der Kontrollintervall eines Schutzraumes nach Abnahme beträgt 10 Jahre.
Verkehrshelfer
Nach erfolgreicher Absolvierung einer Grundausbildung (Pionier, Betreuer, Führungsunterstützer, Materialwart oder Infrastrukturwart) können die Angehörigen des Zivilschutzes einen Weiterausbildungskurs als Verkehrshelfer absolvieren. Dabei lernen Sie den Verkehr zu regeln und ggf. umzuleiten, respektive Strassen zu sperren. Verkehrshelfer werden bei grösseren Anlässen zur Unterstützung der Polizei (Fasnacht, Chürbisnacht usw.) eingesetzt um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Anforderung
Absolvierte Grundausbildung
Motorsägespezialist
Pioniere können nach dem Grundkurs, je nach Eignung, einen Weiterbildungskurs zum Motorsägespezialist absolvieren. In dieser Weiterausbildung lernen die Pioniere vertieft den Umgang und Einsatz von Benzinkettensägen sowie die Beurteilung von Bäumen und Umgebung. Ausserdem sind sie fähig, kleinere Unterhaltsarbeiten an den Kettensägen durchzuführen.
Anforderung
Absolvierte Grundausbildung als Pionier, Geschick im Umgang mit der BKS 90
Infospezialist
Nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung und je nach Eignung können AdZS einen Weiterbildungskurs zum Infospezialist besuchen. Dabei lernen Sie Berichte sachgemäss zu schreiben und zu veröffentlichen sowie den Umgang mit Medien.
Anforderung
Absolvierte Grundausbildung
KGS Spezialist
Nach erfolgreicher Grundausbildung können AdZS sich zum Kulturgüterschutzspezialisten ausbilden lassen. In dieser Spezialistenausbildung lernen die AdZS den Umgang sowie die Inventarisierung und Aufnahme von Kulturgütern ebenso wie das Erstellen von Notfallplänen für die zuständigen Stellen. Bei beweglichen Kulturgütern ebenfalls die fachgerechte Verpackung. Im Einsatz arbeiten Feuerwehr und KGS sehr eng zusammen um das kulturelle Erbe der Region zu erhalten.
Anforderung
Absolvierte Grundausbildung
Fahrer
AdZS welche über einen Führerausweis Kat. B verfügen, können sich zum Fahrer ausbilden lassen. In diesem Kurs lernen sie den Umgang und das Fahren mit Anhängern, das Verhalten beim ausbrechen von Fahrzeugen mit Anhängern sowie diverse Sicherheits- und Verkehrsvorschirften. Zudem werden sie in kleineren Reparatur- und Unterhaltsarbeiten ausgebildet.
Fahrzeuge vom Typ Puch 230 GE dürfen nur von ausgebildeten Fahrzeugführern gefahren werden.
Anforderung
Mind. Führerausweis Kat. B und absolvierte Grundausbildung
Bevorzugt Pionier